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Kosten Dr. Hüttmayr

Als Kieferorthopäde bieten wir auch Gratiszahnspange bzw. Krankenkassenzahnspange an. Die Höhe der Zuschüsse der Krankenkasse hängt vom Ausmaß der Zahnfehlstellung ab:

IOTN Grad 4 oder 5
Bei einer massiven Zahnfehlstellung übernimmt die Krankenkasse einen Großteil der Behandlungskosten einer abnehmbaren oder festsitzenden Zahnspange für Ihr Kind.

IOTN Grad 3
Bei einer Zahnfehlstellung diesen Grades können die schon bestehenden Zuschüsse beantragt werden (abhängig von der Krankenkasse; etwa 370 – € 1.000 pro Jahr).

IOTN Grad 1 & 2
Bei geringfügigen Fehlstellungen wird kein Zuschuss für eine abnehmbare oder festsitzende Zahnspange von der Kasse gewährt.

Kostenübersicht

IOTN-Feststellung: € 55
Rückvergütung derzeit € 44

Frühbehandlung: € 945 – € 1.200
Rückvergütung derzeit zwischen 756€ – 945€ (meist herausnehmbare Zahnspange)

Festsitzende Zahnspange: ca. € 4.980 (je nach Dauer und Schwierigkeitsgrad kann das Honorar ±25% variieren)
Rückvergütung derzeit zwischen € 3.042 – € 3.803

Ausgliederung der Apparatur nach Behandlerwechsel: € 250
Rückvergütung derzeit € 152

Ausgliederung der Apparatur bei Behandlungsabbruch: € 250
Rückvergütung derzeit € 152

Reparaturen während der Früh- und Hauptbehandlung werden in der Regel nicht verrechnet.
Bei mehrjährigen Behandlungen werden die Kosten in Teilzahlungen aufgeteilt.

Diese Tarife gelten nur für die IOTN-Grade 4 & 5 bei Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren.

Kosten Dr. Kirschner

Beratung € 70.- (wird bei Behandlungsbeginn gutgeschrieben)
Therapie „ohne Zahnspange“: Kontrolle des Zahndurchbruches, Röntgen, Zusammenarbeit mit LogopädInnen, myofunktionelles Training etc. je nach Aufwand € 100,- bis € 500,-
Therapie im Milchgebiss € 900,- bis € 1.450,-
Therapie im Wechselgebiss € 1.490,- bis € 2.300,-
Therapie im bleibenden Gebiss (Jugendliche) € 4.500,- bis € 6.400,-

 Das erste Retentionsgerät und Kontrollen sind in der Behandlungspauschale inkludiert.

Kostenrückerstattung der Krankenkassen

  • Dr. Kirschner ist eine von allen Krankenkassen akkreditierte kieferorthopädische Wahlzahnarztpraxis.
  • 2015: Patienten, die bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und deren Fehlstellung in die Kategorie IOTN 4 oder 5 fällt, haben Anspruch auf Kostenrückerstattung durch die Krankenkassen in der Höhe von 80% des Kassenvertragstarifs (bei festsitzender Zahnspange ca. € 3.650.-)
  • Krankenkassen wie BVA, SVA und KFA refundieren 100% der Kassenvertragstarifs.
  • 2017: Den aktuellen Rückerstattungsbetrag erfahren Sie bei ihrer Krankenkasse.
  • 2018: Den aktuellen Rückerstattungsbetrag erfahren Sie bei ihrer Krankenkasse.

Weitere Kostenzuschüsse

Bei weniger ausgeprägten Fehlstellungen und bei der Behandlung Erwachsener: ob der bislang übliche Zuschuss (WGKK: € 370, SVA: € 700, BVA: € 1000 pro Behandlungsjahr) gewährt wird, liegt im Ermessen der Krankenkassen.
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